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Trinkwasserverordnung – Was WEG-Verwalter wissen müssen
Die Verantwortung für die Qualität des Trinkwassers liegt nicht nur bei Wasserversorgern, sondern auch bei den Betreibern von Trinkwasserinstallationen – wie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und deren Verwaltern. Dieses umfangreiche Tutorial bietet Ihnen alle relevanten Informationen zur Trinkwasserverordnung (TrinkwV), klärt über Pflichten, Verfahren und Rechtsfolgen auf und zeigt, wie WEG-Verwalter rechtssicher handeln können.
Inhalt des Tutorials:
- Einführung in die Trinkwasserverordnung: Bedeutung für WEG-Verwalter
- Welche Pflichten haben WEG-Verwalter nach der Trinkwasserverordnung?
- Gesetzliche Grundlagen und Anforderungen laut TrinkwV
- Regelmäßige Prüfungen: Legionellenuntersuchung im Mittelpunkt
- Technische Anforderungen an Trinkwasseranlagen
- Verfahren und Intervalle zur Wasserprobennahme
- Pflichten zur Dokumentation und Information der Bewohner
- Maßnahmen bei Grenzwertüberschreitungen: Meldepflichten und Gefahrenabwehr
- Kostenkontrolle und Umlage auf Mieter
- Bußgelder und Haftungsrisiken für WEG-Verwalter
- Best Practices für die Umsetzung: Tipps zur Prävention und Wartung
1. Einführung in die Trinkwasserverordnung: Bedeutung für WEG-Verwalter
Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) legt Qualitätsstandards für Trinkwasser in Deutschland fest und verpflichtet Betreiber von Trinkwasseranlagen, alle Vorkehrungen gegen Verunreinigungen zu treffen. Für WEG-Verwalter bedeutet das:
- Sicherstellung gesundheitlich unbedenklichen Trinkwassers
- Umsetzung regelmäßiger Prüfungen
- Verantwortung für rechtzeitige Mängelbeseitigung
2. Welche Pflichten haben WEG-Verwalter nach der Trinkwasserverordnung?
Die Hauptverantwortung des WEG-Verwalters besteht darin, den ordnungsgemäßen Betrieb von zentralen Trinkwasseranlagen sicherzustellen. Dazu gehören:
- Regelmäßige Kontrolle und Wartung aller Anlagen
- Veranlassung der Legionellenprüfung
- Dokumentation und Information der Eigentümer sowie des Gesundheitsamts
3. Gesetzliche Grundlagen und Anforderungen laut TrinkwV
Die zentralen Regelungen der Trinkwasserverordnung umfassen:
- Meldepflicht (§ 21 TrinkwV): Überschreitungen gefährlicher Grenzwerte müssen umgehend gemeldet werden.
- Untersuchungspflichten (§ 14b TrinkwV): Regelmäßige Legionellenprüfung bei Anlagen mit zentraler Warmwasserbereitung.
- Dokumentationspflichten: Alle Prüfungen müssen sorgfältig dokumentiert werden und bei Aufforderung vorgelegt werden können.
4. Regelmäßige Prüfungen: Legionellenuntersuchung im Mittelpunkt
WEG-Verwalter müssen in Wohnanlagen mit zentralen Warmwasserversorgungssystemen eine alle drei Jahre wiederkehrende Legionellenprüfung veranlassen, sofern mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
- Warmwasserspeicher hat ein Volumen von ≥ 400 Litern
- Leitungswege enthalten mehr als 3 Liter Wasser zwischen Speicher und Entnahmestelle
5. Technische Anforderungen an Trinkwasseranlagen
Einige Anforderungen der Trinkwasserverordnung umfassen:
- Wassertemperatur im Speicher: mindestens 60 °C
- Regelmäßige Spülung von Leitungen
- Sachgemäße Installation nach den Vorgaben der DIN 1988
Des Weiteren wird empfohlen, bei der Planung neuer Anlagen modernste Technologien zur Verhinderung von Kontaminationen einzusetzen.
6. Verfahren und Intervalle zur Wasserprobennahme
Die Trinkwasserproben werden an mehreren relevanten Stellen der Anlage entnommen, darunter:
- Austritt des Warmwasserspeichers
- mindestens eine Probenstelle auf den Steigleitungen
- jeweils eine Entnahmestelle pro Steigleitung
Die Untersuchungsintervalle betragen in der Regel drei Jahre, können bei Beanstandungen durch Behörden jedoch verkürzt werden.
7. Pflichten zur Dokumentation und Information der Bewohner
Alle Ergebnisse der Trinkwasserprüfungen müssen in einem Protokoll festgehalten werden. Dazu gehören:
- Name und Adresse des beauftragten Labors
- Datum der Probennahme
- Analyseergebnis in KBE (koloniebildenden Einheiten)
Bei Grenzwertüberschreitungen sind Eigentümer und Bewohner zeitnah zu informieren und über notwendige Schutzmaßregeln zu unterrichten.
8. Maßnahmen bei Grenzwertüberschreitungen: Meldepflichten und Gefahrenabwehr
Überschreitet die Legionellenkonzentration 100 KBE / 100 ml, tritt die Meldepflicht ein. In solchen Fällen muss der WEG-Verwalter:
- Das Gesundheitsamt informieren
- Eine Gefährdungsanalyse beauftragen
- Maßnahmen wie thermische Desinfektion oder Leitungsspülungen durchführen
Die Umsetzung sollte direkt durch spezialisierte Fachkräfte erfolgen.
9. Kostenkontrolle und Umlage auf Mieter
Die Kosten für Prüfungen und Maßnahmen können in der Regel nach der Betriebskostenverordnung (BetrKV) auf die Mieter umgelegt werden. Typische Kosten umfassen:
- Kleine Anlagen (bis 10 Proben): ca. 200–300 €
- Große Anlagen: können über 500 € hinausgehen
Hinzu kommen Aufwendungen für Anpassungen an technische Normen oder weitergehende Untersuchungen.
10. Bußgelder und Haftungsrisiken für WEG-Verwalter
Nichteinhaltung der Trinkwasserverordnung kann zu empfindlichen Konsequenzen führen, darunter:
- Bußgelder bis zu 25.000 €
- Privatrechtliche Schadensersatzklagen bei Erkrankungen von Bewohnern
- Verlust des guten Rufs der Wohnanlage
11. Best Practices für die Umsetzung: Tipps zur Prävention und Wartung
Effiziente Strategien zur Einhaltung der TrinkwV umfassen:
- Regelmäßige Schulung des Hausmeister- und Reinigungspersonals
- Einführung digitaler Dokumentationslösungen
- Präventive Wartungspläne für alle Anlagen
Durch eine proaktive Vorgehensweise können WEG-Verwalter potenzielle Risiken minimieren.
Zusammenfassung
Die Trinkwasserverordnung stellt hohe Anforderungen an WEG-Verwalter. Dieses Tutorial fasst alle wesentlichen Informationen und Maßnahmen zusammen, die Sie beachten sollten, um rechtssicher zu handeln.
WEG-Verwalter-Tipp:
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